Auf unserer öffentlichen Veranstaltung werden Foto- u. Filmaufnahmen durch unseren eigenen Fotografen, sowie durch die Vertreter der Presse und der Medien, angefertigt. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes stimmen Sie als Austeller oder. als Besucher diesen Aufnahmen ausdrücklich und unwiderruflich zu. Die Aufnahmen finden ihr berechtigtes Interesse in der uneingeschränkten Dokumentation der Veranstaltung, sowie in der uneingeschränkten Berichterstattung über die Veranstaltung in den Print- u. Onlinemedien, sowie im Rundfunk. Die Aufnahmen verwerten wir für Zwecke der Berichterstattung und des Marketings. Dazu werden die Aufnahmen im Nachgang in diversen Medien (z.B.: Internet, Website, Soziale Medien, Print- u. Onlinemedien, Blogs, Pressemitteilungen, Newslettern, Broschüren, Printprodukte, TV, Rundfunk, Radio, ect.) veröffentlicht. Dies gestattet und Art. 6 Abs. 1 (f) der EU-DSGVO, weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben, die Öffentlichkeit über unsere Aktivitäten als Veranstalter zu informieren. Da Sie mit Betreten des Veranstaltungsgeländes – sowohl als Aussteller, als auch als Besucher – einer öffentliche Veranstaltung beiwohnen, gehen wir davon aus, dass aus Ihrer Sicht keine generellen Gründe gegen die Fertigung von Foto- u. Filmaufnahmen und die Verarbeitung zu den beschriebenen Zwecken sprechen. Sollte dies dennoch der Fall sein, so wenden Sie sich bitte noch direkt auf der Veranstaltung an die entsprechende Person, welche von Ihnen Foto- und/oder Filamaufnahmen angefertigt hat.