AGB
AUSSTELLER-AGB
Ganzheitliche Gesundheitsmesse Brandenburg
Veranstalterin
Steffi Beschorner
Malvenbogen 26
14772 Brandenburg an der Havel
E-Mail: info@gesundheitsmesse-brandenburg.de
Telefon: 0173-6266313
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aussteller, Referenten, Workshopanbieter sowie sonstige gewerbliche oder selbstständig tätige Teilnehmer der „Ganzheitlichen Gesundheitsmesse Brandenburg“ (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt).
Die Teilnahme richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, freiberuflich Tätige sowie selbstständig handelnde Personen.
Mit Absenden der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB verbindlich an.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website veröffentlichte Fassung der AGB.
Die Veranstaltung ist eine zeitlich begrenzte gewerbliche Messe- und Informationsveranstaltung.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das offizielle Online-Anmeldeformular der Veranstaltung.
Mit Absenden der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung ab.
Nach Eingang der Anmeldung erfolgt zunächst eine automatische Eingangsbestätigung. Diese stellt noch keine verbindliche Vertragsannahme dar.
Der Vertrag kommt zustande, sofern die Veranstalterin die Anmeldung nicht innerhalb von 24 Stunden nach Eingang ablehnt.
Die Veranstalterin behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen, sofern organisatorische, inhaltliche oder konzeptionelle Gründe entgegenstehen.
3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug vollständig zu begleichen.
Ratenzahlungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Bei Zahlungsverzug ist die Veranstalterin berechtigt, den Standplatz anderweitig zu vergeben. Die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bleibt hiervon unberührt.
Eine Weitergabe, Untervermietung oder Übertragung des Standplatzes an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Veranstalterin unzulässig.
4. Rücktritt und Stornierung
Eine schriftliche Stornierung der Teilnahme ist bis einschließlich 30. Juni der jeweiligen Veranstaltungssaison möglich.
In diesem Fall wird eine pauschale Bearbeitungs- und Stornierungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro erhoben.
Bei späterem Rücktritt bleibt die vollständige Teilnahmegebühr geschuldet.
Die Benennung eines Ersatz-Ausstellers oder die eigenständige Weitergabe des Standplatzes ist nicht gestattet.
Die Veranstalterin kann in begründeten Ausnahmefällen aus Kulanz individuelle Lösungen anbieten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
5. Widerrufsrecht
Die Anmeldung erfolgt im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
Soweit ausnahmsweise Verbraucher im Sinne des § 13 BGB teilnehmen, wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit festem Termin ebenfalls kein Widerrufsrecht besteht.
6. Veranstaltungsort und Durchführung
Die Veranstaltung findet grundsätzlich an der Regattastrecke Brandenburg an der Havel statt.
Die Messebereiche befinden sich überwiegend im Außenbereich. Seminare, Workshops und Vorträge können zusätzlich in Innenräumen stattfinden.
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
Sicherheitsbedingte Anweisungen bei Unwetterlagen oder sonstigen Gefährdungssituationen sind unverzüglich umzusetzen.
Die Veranstalterin ist berechtigt, organisatorische, sicherheitsrelevante oder behördlich erforderliche Änderungen vorzunehmen, soweit diese zumutbar sind.
Fälle höherer Gewalt berechtigen die Veranstalterin zur Änderung, Unterbrechung, Verlegung oder Absage der Veranstaltung. Hierzu zählen insbesondere:
- Naturereignisse und Extremwetter
- Sturm, Unwetter oder Hochwasser
- behördliche Anordnungen
- Pandemien oder Epidemien
- Sicherheitslagen
- Strom- oder Infrastrukturausfälle
- technische Störungen
- sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches der Veranstalterin
Für Unterbrechungen oder Einschränkungen der Strom-, Wasser-, WLAN-, Mobilfunk- oder Internetversorgung übernimmt die Veranstalterin keine Haftung, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Ein Anspruch auf dauerhafte WLAN-, Mobilfunk- oder Internetverfügbarkeit besteht nicht.
In diesen Fällen bestehen keine Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche, sofern der Veranstalterin kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist.
Die Veranstalterin übernimmt keine Garantie für Besucherzahlen, Umsätze oder wirtschaftlichen Erfolg der Teilnehmer.
7. Standplatzvergabe
Die Vergabe der Standplätze erfolgt ausschließlich durch die Veranstalterin.
Die Platzierung richtet sich insbesondere nach:
- organisatorischen Anforderungen
- Standgröße
- Besucherführung
- thematischer Mischung
- Sicherheitsaspekten
- Vermeidung unmittelbarer Konkurrenzsituationen
Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.
Kurzfristige Änderungen aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen bleiben vorbehalten.
Ein Anspruch auf Branchen-, Produkt-, Gebiets- oder Tätigkeitsexklusivität besteht nicht. Die Veranstalterin ist berechtigt, mehrere Anbieter ähnlicher oder vergleichbarer Angebote, Produkte oder Dienstleistungen zuzulassen.
8. Leistungen und Ausstattung
Im Standpreis enthalten sind:
- die gebuchte Standfläche
- Stromversorgung für übliche Messetechnik
- Zugang zu Wasser
Weitere Leistungen oder Ausstattung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Geräte mit erhöhtem Stromverbrauch sind vorab anzumelden.
Das Laden von Elektrofahrzeugen über die Messestromversorgung ist nicht gestattet. Hierfür ist ausschließlich die öffentliche Ladeinfrastruktur vor Ort zu nutzen.
9. Mitzubringende Ausstattung
Aussteller bringen ihre benötigte Ausstattung grundsätzlich selbst mit.
Hierzu zählen insbesondere:
- Pavillons und Zelte
- Tische und Stühle
- Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen
- Beleuchtung
- Dekoration
- Müllbehälter
- Wasseranschlüsse, Schläuche und Adapter
Referenten und Workshopanbieter sind für ihre Präsentationstechnik selbst verantwortlich, insbesondere für:
- Laptops
- Adapter
- Verbindungskabel
- Speichermedien
Die technische Kompatibilität liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Teilnehmers.
10. Aufbau und Abbau
Der Aufbau beginnt am Freitag vor Veranstaltungsbeginn ab 16:00 Uhr.
Der Abbau beginnt am Sonntag nach Veranstaltungsende ab 18:00 Uhr.
Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet.
Die Stände müssen während der gesamten Veranstaltungszeiten besetzt und geöffnet sein.
Bei verspäteter Anreise oder Verzögerungen ist die Veranstalterin unverzüglich zu informieren.
Bei Nichterscheinen ohne Mitteilung kann der Standplatz anderweitig vergeben werden.
Bei vorzeitigem Abbau oder unentschuldigter verspäteter Standöffnung kann die Veranstalterin einen angemessenen Mehraufwand bis zu einer Höhe von 100,00 Euro berechnen.
11. Unteraussteller und Helfer
Unteraussteller oder zusätzliche Unternehmen am Stand sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Veranstalterin zulässig.
Jeder eigenständige Anbieter oder Firmenname bedarf grundsätzlich einer separaten Anmeldung.
Die Verantwortung für Helfer, Mitarbeiter oder sonstiges Standpersonal trägt ausschließlich der angemeldete Aussteller.
12. Werbung und Außendarstellung
Werbung, Flyer und Werbematerialien dürfen ausschließlich am eigenen Stand verteilt werden.
Zusätzlich kann Werbematerial am zentralen Flyertisch ausgelegt werden.
Werbemaßnahmen außerhalb des eigenen Standbereiches sowie aggressives Abwerben anderer Aussteller oder Besucher sind unzulässig.
Die Veranstalterin kann unangemessene Werbemaßnahmen untersagen.
13. Musik und Beschallung
Eigene Musikbeschallung, Lautsprecher, Mikrofone oder sonstige Beschallungssysteme sind grundsätzlich nicht gestattet.
Offizielle Durchsagen und Programmpunkte erfolgen ausschließlich über die Veranstaltungsleitung.
14. Verkauf, Produkte und Dienstleistungen
Der Verkauf von Produkten sowie das Anbieten von Dienstleistungen, Anwendungen und Behandlungen ist grundsätzlich gestattet, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Jeder Teilnehmer ist ausschließlich selbst verantwortlich für:
- angebotene Produkte und Leistungen
- Werbeaussagen
- gesetzliche Kennzeichnungspflichten
- Hygienevorschriften
- steuerliche Pflichten
- gesetzliche Zulassungen und Genehmigungen
Soweit für angebotene Leistungen behördliche Erlaubnisse, Heilpraktikerzulassungen, Gewerbeerlaubnisse oder sonstige Genehmigungen erforderlich sind, sind diese vom Teilnehmer eigenverantwortlich vorzuhalten.
Insbesondere sind die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), Lebensmittelrechts, Gewerberechts sowie sonstiger einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen einzuhalten.
Unzulässige Heilversprechen, irreführende gesundheitsbezogene Aussagen oder gesetzlich unzulässige Diagnosen sind untersagt.
Anwendungen, Beratungen und Behandlungen erfolgen eigenverantwortlich und ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen.
Anwendungen an Minderjährigen dürfen ausschließlich mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen.
Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
Die Veranstalterin übernimmt keinerlei medizinische oder fachliche Verantwortung für angebotene Leistungen, Aussagen oder Anwendungen.
Die Veranstalterin macht sich Inhalte, Aussagen, Behandlungsmethoden oder Wirkversprechen der Teilnehmer ausdrücklich nicht zu eigen.
Anwendungen, Beratungen, Vorträge und sonstige Angebote erfolgen für Besucher eigenverantwortlich.
15. Workshops, Vorträge und Seminare
Vorträge, Workshops und Seminare finden stündlich zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr statt.
Pro Zeiteinheit stehen 45 Minuten zur Verfügung. Die verbleibenden 15 Minuten dienen organisatorischen Abläufen und Raumwechseln.
Referenten sind verpflichtet, pünktlich zu erscheinen und ihre Technik rechtzeitig vorzubereiten.
Die Verantwortung für Inhalte, Aussagen und Präsentationen liegt ausschließlich beim jeweiligen Referenten oder Aussteller.
Politische, extremistische, diskriminierende, beleidigende oder unangemessene Inhalte sind untersagt.
Die Veranstalterin ist berechtigt, Programmpunkte oder Standangebote bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen oder diese AGB jederzeit zu untersagen oder abzubrechen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.
16. Sicherheits- und Verhaltensregeln
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, sich rücksichtsvoll und störungsfrei zu verhalten.
Insbesondere untersagt sind:
- aggressives Verkaufsverhalten
- störende Werbung
- offene Flammen
- gefährliche Stoffe
- diskriminierendes Verhalten
- unangemessene Lautstärke
- Behinderung von Rettungswegen
Räucherwerk oder intensive Duftstoffe dürfen nur nach vorheriger Zustimmung verwendet werden.
Duftintensive Produkte oder Anwendungen dürfen andere Teilnehmer oder Besucher nicht unzumutbar beeinträchtigen.
Der Konsum oder Verkauf illegaler Drogen ist untersagt.
Alkohol darf ausschließlich in angemessenem Rahmen konsumiert werden.
Gesetzliche Jugendschutzbestimmungen sind einzuhalten.
Den Anweisungen der Veranstalterin sowie ihrer Helfer ist jederzeit Folge zu leisten.
17. Brandschutz und Sicherheit
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
Pavillons, Zelte und Aufbauten müssen standsicher befestigt werden.
Kabel und technische Einrichtungen sind sicher und stolperfrei zu verlegen.
Offene Flammen sowie leicht entzündliche oder gefährliche Stoffe sind untersagt.
Elektrische Geräte und technische Einrichtungen müssen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen und dürfen keine Gefährdung darstellen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Standbereich so zu sichern, dass keine Gefährdung für Besucher, Teilnehmer oder Mitarbeiter entsteht.
Die Veranstalterin kann zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verlangen.
18. Wetterbedingte Risiken
Aussteller sind selbst für die wetterfeste Sicherung ihrer Stände, Waren und technischen Geräte verantwortlich.
Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für wetterbedingte Schäden, insbesondere durch:
- Wind
- Regen
- Sturm
- Hitze
- Feuchtigkeit
- Unwetter
Schäden an Waren, Technik oder persönlichen Gegenständen erfolgen auf eigene Verantwortung.
Beschädigungen an Gelände, Gebäuden, Einrichtungen oder Infrastruktur, die durch Teilnehmer, Helfer oder Aufbauten verursacht werden, sind vom jeweiligen Verursacher zu ersetzen.
19. Catering und Lebensmittel
Die gastronomische Versorgung erfolgt grundsätzlich über externe Cateringanbieter.
Der eigenständige Verkauf von Speisen oder Getränken durch Aussteller bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstalterin.
Die Einhaltung sämtlicher lebensmittelrechtlicher und hygienerechtlicher Vorschriften obliegt ausschließlich dem jeweiligen Anbieter.
20. Reinigung und Müllentsorgung
Jeder Aussteller ist für die Sauberkeit seines Standes sowie die ordnungsgemäße Müllentsorgung selbst verantwortlich.
Der Standplatz ist sauber und ordnungsgemäß zu hinterlassen.
Zusätzliche Reinigungskosten oder Schäden können dem verursachenden Teilnehmer in Rechnung gestellt werden.
21. Haftung und Versicherung
Jeder Teilnehmer haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Helfer, Produkte, Dienstleistungen oder Aufbauten verursacht werden.
Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für:
- Diebstahl
- Verlust
- Beschädigung
- unbeaufsichtigte Gegenstände
- Waren
- Technik
- persönliche Gegenstände
Wertgegenstände und sensible Technik sind eigenverantwortlich zu sichern.
Die Veranstalterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sogenannter Kardinalpflichten, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
22. Tiere
Hunde und Assistenzhunde sind auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich erlaubt.
Tiere sind so zu führen, dass Besucher und Teilnehmer nicht beeinträchtigt werden.
Tierhalter haften selbst für Schäden oder Verunreinigungen durch ihre Tiere.
23. Camping und Fahrzeuge
Camping sowie die Nutzung von Wohnmobilen sind nur nach vorheriger Anmeldung oder Zustimmung zulässig.
Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den zugewiesenen Flächen abgestellt werden.
Eine Bewachung oder Nachtaufsicht durch die Veranstalterin erfolgt nicht.
Das Abstellen von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.
24. Steuerliche und gesetzliche Verantwortung
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für:
- steuerliche Pflichten
- Gewerbeanmeldungen
- Kassenführung
- Genehmigungen
- gesetzliche Nachweise
- Rechnungsstellung
Die Veranstalterin übernimmt hierfür keine Prüfungs- oder Kontrollpflicht.
25. Urheberrechte und Schutzrechte
Jeder Teilnehmer versichert, dass verwendete Logos, Bilder, Marken, Texte, Produkte und Werbematerialien keine Rechte Dritter verletzen.
Für etwaige Rechtsverstöße haftet ausschließlich der jeweilige Teilnehmer.
26. Foto-, Film- und Medienaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden.
Diese dürfen insbesondere für folgende Zwecke verwendet werden:
- Website
- Social Media
- Pressearbeit
- Werbemaßnahmen
- zukünftige Veranstaltungsankündigungen
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung der Veranstaltung.
Teilnehmer können der Verwendung einzelner Aufnahmen aus berechtigten Gründen widersprechen.
27. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Organisation der Veranstaltung verarbeitet.
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Veranstalterin.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Vertragsdurchführung, Veranstaltungsorganisation oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
Betroffene haben im gesetzlichen Rahmen insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Die Veröffentlichung von:
- Namen
- Logos
- Bildern
- Unternehmensprofilen
- Verlinkungen
auf Website, Social Media oder Werbematerialien ist im Rahmen der Veranstaltungsbewerbung zulässig.
Die Veranstalterin ist berechtigt, Teilnehmer mit Namen, Logo, Unternehmensprofil, Bildern und Verlinkungen im Ausstellerverzeichnis sowie auf digitalen und gedruckten Werbekanälen der Veranstaltung zu veröffentlichen.
Veranstaltungsbezogene Informationen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften per E-Mail versendet werden.
Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Website.
Rechtserhebliche Erklärungen können auch elektronisch, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
28. Nutzung von Logos und Werbematerialien
Logos, Grafiken und Werbematerialien der Veranstaltung dürfen ausschließlich zur Bewerbung der eigenen Teilnahme verwendet werden.
Eine missbräuchliche, irreführende oder verfälschende Nutzung ist untersagt.
29. Social Media und Außenwirkung
Ein respektvoller Umgang in sozialen Medien wird vorausgesetzt.
Bewusst falsche, beleidigende, diskriminierende oder rufschädigende Aussagen über die Veranstaltung oder andere Teilnehmer sind unzulässig.
30. Notfälle und medizinische Zwischenfälle
In medizinischen Notfällen ist unverzüglich der Rettungsdienst zu verständigen.
Rettungs- und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
Sicherheits- und Notfallanweisungen sind unverzüglich zu befolgen.
31. Behördliche Auflagen
Behördliche Auflagen und kurzfristige gesetzliche Vorgaben sind von allen Teilnehmern einzuhalten.
Die Veranstalterin behält sich organisatorische Anpassungen aufgrund behördlicher Anordnungen vor.
Hieraus entstehen keine Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Veranstalterin vorliegt.
32. Hausrecht
Die Veranstalterin übt das Hausrecht aus.
Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen, diese AGB oder gegen organisatorische Vorgaben kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
33. Organisatorische Änderungen
Die Veranstalterin behält sich organisatorische Änderungen vor, insbesondere hinsichtlich:
- Ablaufänderungen
- Raumänderungen
- Zeitverschiebungen
- Programmänderungen
- Sicherheitsmaßnahmen
- technischer Anpassungen
Dies gilt ausschließlich, soweit die Änderungen erforderlich und für die Teilnehmer zumutbar sind.
34. Standgestaltung
Stände sind ordentlich, sicher und professionell zu gestalten.
Beschädigte, gefährliche oder unangemessene Aufbauten können untersagt werden.
Die Veranstalterin kann Anpassungen verlangen, sofern Sicherheit oder Gesamtbild der Veranstaltung beeinträchtigt werden.
35. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Brandenburg an der Havel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
